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NWB Nr. 14 vom Seite 974

Die Zinsschranke bei Mitunternehmerschaften

René Feldgen

[i]Ausführlicher Beitrag s. Seite 998Auch nach Ergehen eines Anwendungsschreibens zur Zinsschranke verbleibt eine Vielzahl offener Fragestellungen hinsichtlich der Anwendung des § 4h EStG. Von wenigen Ausnahmen abgesehen, wirkt das verschärfend.

Betriebsbezogene Verteilung nicht abziehbarer Zinsaufwendungen

[i]Betriebsbezogene Verteilung nicht abziehbarer Zinsaufwendungen nach dem allgemeinen GewinnverteilungsschlüsselZinsaufwendungen, die als Sonderbetriebsausgaben zu qualifizieren sind, erfüllen den Tatbestand des § 4h Abs. 3 Satz 2 EStG. Problematisch in diesem Zusammenhang ist die Beurteilung der infolge der Zinsschranke nicht abziehbaren Zinsaufwendungen. Die Finanzverwaltung hat sich diesbezüglich für eine betriebsbezogene Betrachtungsweise entschieden. Danach erfolgt die Zuordnung der nicht abziehbaren Zinsaufwendungen auf die Gesellschafter nach dem allgemeinen Gewinnverteilungsschlüssel. Eine verursachungsgerechte Verteilung der nicht abziehbaren Zinsaufwendungen kann jedoch über flexible Gewinnverteilungsabreden im Gesellschaftsvertrag herbeigeführt werden.

Untergang des Zinsvortrags bei Umstrukturierungen

[i]Umstrukturierungen können den Untergang des Zinsvortrags zur Folge habenUmstrukturierungen bei Mitunternehmerschaften haben im Einzelfall den Untergang des bestehenden Zinsvortrags zur Folge. Das Ausscheiden eines Mitunternehmers aus der Mitunternehme...