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BFH 14.01.2009 I R 52/08, StuB 7/2009 S. 279

Keine Hinzurechnung der Gewinnminderungen aufgrund von Teilwertabschreibungen auf eigenkapitalersetzende Darlehen

Teilwertabschreibungen auf sog. eigenkapitalersetzende Darlehen sind keine bei der Gewinnermittlung nicht zu berücksichtigende Gewinnminderungen i. S. von § 8b Abs. 3 KStG 2002 i. d. F. bis zur Änderung durch das Jahressteuergesetz 2008 vom (BGBl I S. 3150, BStBl I 2008 S. 218; Bezug: § 8b Abs. 3 KStG 2002 i. d. F. bis zur Änderung durch das JStG 2008).

Praxishinweise: Die bis zum Veranlagungszeitraum 2007 geltende Regelung erfasste nach Ansicht des BFH nur Gewinnminderungen, die den eigentlichen Gesellschaftsanteil betreffen. Bei den Gesellschafterdarlehen handelt es sich um eigenständige Schuldverhältnisse und damit um eigenständige Wirtschaftsgüter, die nicht das Schicksal der Anteile tragen. Erst durch die Neufassung des § 8b Abs. 3 KStG durch das JStG 2008, das ausdrücklich auch die Wertverluste von Gesellschafterdarlehen vom Abzug ausschloss, ist ei...