Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
StuB Nr. 7 vom Seite 275

Dienstwagengestellung: Wann wirkt sich ein privates Nutzungsverbot aus?

Dipl.-Finw. StB Michael Seifert, Troisdorf

Nach dem NWB YAAAD-08058 liegt in den Fällen, in denen ernsthaft vereinbart ist, dass ein einem Arbeitnehmer zur Verfügung gestelltes betriebliches Fahrzeug (Dienstwagen) nicht privat genutzt werden darf, auch keine umsatzsteuerbare sonstige Leistung vor.

Der Urteilsfall: Die Klägerin, eine GmbH, betreibt eine Steuerberatungskanzlei. Sie stellte zwei Angestellten betriebseigene Pkw zur Verfügung. Am bzw. vereinbarte sie mit diesen nachträglich schriftlich, dass die Fahrzeuge zwar für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte genutzt werden dürften, aber eine private Nutzung darüber hinaus „strengstens untersagt” sei. Sie versteuerte im Streitjahr 1997 lohnsteuerlich und umsatzsteuerlich lediglich den geldwerten Vorteil, der sich aus der Möglichkeit zur Nutzung der Kfz für die Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte ergab.

Das FA vertrat im Anschluss an eine Außenprüfung die Auffassung, dass die Klägerin uneingeschränkt die Überlassung der Fahrzeuge für private Zwecke als Umsatz versteuern müsse. Da die Klägerin den Umfang der Privatnutzung nicht kontrolliert habe, sei von einer privaten Fahrzeugnu...