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BFH 15.01.2009 VI R 22/06, BBK 8/2009 S. 373

Abendveranstaltung nur für Führungskräfte ist keine Betriebsveranstaltung und damit Arbeitslohn

Abendveranstaltungen, an denen nur die Partner einer partnerschaftlich organisierten Beratungsgesellschaft teilnehmen, sind nach dem keine Betriebsveranstaltungen. Denn Betriebsveranstaltungen müssen sich immer an die Gesamtheit der Belegschaft richten (sog. vertikale Beteiligung), nicht nur an die Führungsebene (sog. horizontale Beteiligung). Der BFH folgt damit der Auffassung der Finanzverwaltung, wonach die Begrenzung des [i]Betriebsveranstaltungen müssen sich an alle Arbeitnehmer richtenTeilnehmerkreises schädlich ist .

Folgen: Die Teilnahme an dem Partnerschaftstreffen führt zu einem geldwerten Vorteil, der weder von der Freigrenze für Betriebsveranstaltungen in Höhe von 110 € erfasst wird noch nach § 40 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 EStG mit einem [i]Geldwerter Vorteil ohne PauschsteuersatzPauschsteuersatz von 25 % versteuert werden kann; vielmehr ist der Vorteil mit dem...