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BBK Nr. 8 vom Seite 401

Risiken bei der Abtretung von Vorsteuer-Erstattungsansprüchen

Karl-Hermann Eckert

Bei schlechter wirtschaftlicher Lage scheint es ein probates Mittel zu sein, die eigene Liquidität zu sichern, indem die Kunden Zahlungsansprüche gegen Dritte abtreten. Um die Finanzierungslücke zwischen der Abführung der Umsatzsteuer an das Finanzamt und dem Zahlungseingang des Kunden zu schließen, könnte sich der Unternehmer den Vorsteuerabzug seines Kunden abtreten lassen. Aber Achtung! Die Abtretung von Vorsteuer-Erstattungen ist nicht ohne Risiko.

I. Die Abtretung von Steueransprüchen

1. Ausgangsfall

Der Baumaschinenhersteller B liefert im Januar 2009 an den Baumaschinenhändler F Geräte im Gesamtwert von 1.000.000 € netto zzgl. 19 % Umsatzsteuer = 190.000 €. Da der Händler F nicht über die notwendigen finanziellen Mittel verfügt, um die Baumaschinen bei Übergabe bezahlen zu können, vereinbaren B und F:

Für den Nettokaufpreis von 1.000.000 € wird eine monatliche Ratenzahlungsvereinbarung [i]Ratenzahlung vereinbartgetroffen: zu zahlen sind 10 Raten zu je 100.000 €. Die Umsatzsteuer von 190.000 € soll sofort gezahlt werden, da sie vom Baumaschinenhändler F zum an die Finanzbehörde zu entrichten ist. Da F zum vollen Vorsteuerabzug berechtigt ist, ver...