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Niedersächsisches Finanzgericht Urteil v. - 10 K 333/07

Gesetze: EStG § 7 Abs. 1

Keine Verlängerung des Abschreibungszeitraums von Windkraftanlagen außerhalb des Anwendungsbereichs von § 2b EStG

Leitsatz

  1. Die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer für Windkraftanlagen, die nach dem angeschafft oder hergestellt worden sind, beträgt gemäß Ziff. 3.1.5 der AfA-Tabelle für Anlagegüter 16 Jahre.

  2. Es bestehen keine Anhaltspunkte dafür, die Richtigkeit der AfA-Tabelle in Bezug auf die Nutzungsdauer einer Windkraftanlage in Zweifel zu ziehen.

  3. Derjenige, der eine von der AfA-Tabelle abweichende Nutzungsdauer geltend macht, muss die hierfür sprechenden Gründe substantiiert darlegen.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Verwaltungsanweisungen:


Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:



Fundstelle(n):
DAAAD-18884

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