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StuB 8/2009 S. 320

Bildung eines passiven RAP oder einer Rückstellung für den Wartungsaufwand von vermieteten Verkehrsflugzeugen

Zahlt der Mieter von Verkehrsflugzeugen an den Vermieter neben dem Mietzins eine Wartungsvergütung für die Übernahme der erforderlichen regelmäßigen Großwartungen, ist nach dem nrkr. NWB GAAAD-03061 (BFH-Az.: I B 222/08, EFG 2009 S. 316) in Höhe der vereinnahmten Wartungsvergütungen weder ein passiver RAP zu bilden, noch darf eine Rückstellung für ungewisse Verbindlichkeiten oder eine Drohverlustrückstellung ausgewiesen werden. Auch der Ausweis als erhaltene Anzahlung kommt nicht in Betracht. Eine ausländische Betriebsstätte einer Fluggesellschaft ist nur anzunehmen, wenn sie den Flughafen planmäßig in sich wiederholenden Charterflügen anfliegt und aus diesem Grund dort in gemieteten Räumen ständig sog. Catering- und Ersatzteillag...