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SteuerStud Nr. 5 vom Seite 213

Die Reform des GmbH-Rechts

von Dipl.-Kaufmann (FH) Christoph Heinrich, Hamburg

Mit dem Gesetz zur Modernisierung des GmbH-Rechts und zur Bekämpfung von Missbräuchen (MoMiG) erfährt das Gesetz betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbHG) die größte Reform seit der Novelle 1980. Kernanliegen dieser Reform ist die Erleichterung und Beschleunigung von Unternehmensgründungen. Daneben soll ein Bündel von Maßnahmen die Attraktivität der deutschen GmbH im Wettbewerb der Rechtsformen erhöhen und Missbräuche bekämpfen.

I. Vorbemerkungen

Nach mehr als zweijähriger Vorbereitungszeit wurde am das Gesetz zur Modernisierung des GmbH-Rechts und zur Bekämpfung von Missbräuchen (MoMiG) im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Das Gesetz ist bereits zum in Kraft getreten. Mit dem MoMiG beabsichtigt der Gesetzgeber das GmbHG grundlegend zu modernisieren und zugleich zu de-regulieren. Durch Erleichterungen bei der Kapitalaufbringung und der Übertragung von Geschäftsanteilen, durch die Einführung von Musterprotokollen und die Beschleunigung der Registereintragung sollen Unternehmensgründungen vereinfacht und verkürzt werden.

Daneben möchte der Gesetzgeber eine internationale Wettbewerbsfähigkeit der GmbH erreichen. Seit der Rechtsprechung des EuGH stand die Rechtsform der deutschen G...