Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
SteuerStud Nr. 5 vom Seite 232

Fall „Die angenehme Arbeit in Mali”

von Rechtsanwalt Steuerberater Fachanwalt für Steuerrecht Axel Scholz, Delmenhorst

I. Sachverhalt

Der Unternehmer Max Clever betreibt ein Ingenieurbüro in Münster, das darauf spezialisiert ist, Bewässerungsanlagen für die Landwirtschaft zu konstruieren und zu errichten. Aus diesem Grund beteiligt sich Clever an einem Ausschreibungsverfahren in Mali. Dazu reiste er am in die Hauptstadt von Mali und führte Verhandlungen mit dem örtlichen Landwirtschaftsministerium. Nachdem er sich mit dem Landwirtschaftsminister schnell einig geworden ist, bekommt er am den Auftrag, in einem Ort, der ca. 150 km von der Hauptstadt entfernt und auf den Anbau von Hirse spezialisiert ist, die Errichtung einer Bewässerungsanlage für die Felder zu planen und durchzuführen. Die Bewässerungsanlage wird in das Erdreich eingebaut und bewässert die Felder über ausfahrbare Spritzeinrichtungen.

Bereits am Tag seiner Rückkehr in Deutschland () beginnt er mit seinem angestellten Ingenieur Peter Bedächtig mit den Planungen der Anlage. Weil er bereits mehrere solcher Anlagen in der Vergangenheit in der Sahara geplant und errichtet hat, sind die Planungen am bereits soweit abgeschlossen, dass Clever nach Mali fliegt und dor...