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BFH  - VIII R 3/09 Verfahrensverlauf - Status: erledigt

Gesetze: EStG § 20 Abs 1 Nr 7, EStG § 2 Abs 2, EStG § 9 Abs 1

Rechtsfrage

Verzugszinsen als Einkünfte aus Kapitalvermögen: Sind die in einem erfolgreichen Prozess auf Rückerlangung einer Bürgschaftssumme erhaltenen Verzugszinsen als Einkünfte aus Kapitalvermögen zu erfassen oder fehlt es wegen der Berücksichtigung der in der Vergangenheit angefallenen Refinanzierungskosten aus der Bürgschaftsinanspruchnahme

und der mit dem Prozess verbundenen Kosten an einer Einkünfteerzielungsabsicht?

Bürgschaft; Einkünfteerzielungsabsicht; Kapitalvermögen; Totalüberschuss; Zinsen

Fundstelle(n):
QAAAD-19360

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