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BFH 17.12.2008 IV R 34/06, NWB 18/2009 S. 1314

Einkommensteuer | Vorliegen einer landwirtschaftlichen Tierhaltung

Nach dem wird ein landwirtschaftlicher Betrieb nicht dadurch zu einem Gewerbebetrieb, dass er Pferde zukauft, sie während einer nicht nur kurzen Aufenthaltsdauer zu hochwertigen Reitpferden ausbildet und dann weiterverkauft.

Anmerkung:

Der Steuerpflichtige erwirbt und veräußert Pferde (61 allein in einem Wirtschaftsjahr). Damit ist er wohl eindeutig als Händler zu qualifizieren. Ob die Ausbildung dieser Tiere zu Reitsport- und Dressurpferden eine typisch landwirtschaftliche Tätigkeit ist, mag ebenfalls bezweifelt werden. Allein die Haltung dieser Tiere begründet eine landwirtschaftliche Betätigung, denn auch einer Zucht dieser Tiere enthält sich der Kläger. Damit aber kommt es allein auf die Flächengrundlage an, die der Pferdetrainer und -händler stets auch durch Z...