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FG Düsseldorf 10.02.2009 8 V 2459/08 A (H), NWB 18/2009 S. 1318

Abgabenordnung | Haftung von Bankmitarbeitern wegen Mithilfe bei Steuerhinterziehung

Die im Verfahren wegen Aussetzung der Vollziehung nach § 69 FGO ergangene Entscheidung des ist in mehrfacher Hinsicht beachtenswert. Das Finanzamt hatte einen Bankmitarbeiter, der durch anonymisierte Bargeld- und Wertpapiertransfers Beihilfe zur Steuerhinterziehung seiner Kunden geleistet hatte, als Haftungsschuldner nach § 71 AO in Anspruch genommen. Die Besonderheit liegt in dem Streitfall darin begründet, dass der Bankmitarbeiter als Haftender für noch nicht aufgedeckte Steuerschulden in Anspruch genommen wurde. Das Finanzgericht hat dies – zumindest im Aussetzungsverfahren – für zutreffend erachtet. Er legte seiner Entscheidung insbesondere die Feststellungen des Finanzamts für Steuerstrafsachen (STRAFA-FA) zugrunde. Danach hatten die Kunden im Hinblick auf die bevorstehe...