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FG Niedersachsen 21.01.2009 3 K 12371/07, BBK 9/2009 S. 422

Berechnung der Rückstellung für die Aufbewahrung von Geschäftsunterlagen

Bei der Berechnung einer Rückstellung für die Aufbewahrung von Geschäftsunterlagen ist von einer durchschnittlichen Restaufbewahrungsdauer von 5,5 Jahren auszugehen und nicht die gesetzliche Aufbewahrungsdauer von 10 Jahren zugrunde zu legen (ebenso: Maus, BBK 11/2003 S. 495, NWB UAAAA-88255). Dies entschied das FG Niedersachsen und begründete, dass nach Ablauf des Bilanzstichtags jeweils ein Jahrgang auszusortieren sei. Dies bedeute, nicht der gesamte Archivraum sei erforderlich, sondern verringere sich um jeweils 1/10. Daher sei das arithmetische Mittel aus dem zehnjährigen Aufbewahrungszeitraum zu bilden ((1+2+3+...+9+10)/10=5,5). Gegen das Urteil ist Revision eingelegt worden (BFH-Az.: X R 14/09).

Zum Thema:
  • Maus, Rückstellungen für die Aufbewahrung von Geschäftsunterlage...