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FG München Urteil v. - 14 K 2137/07

Gesetze: ZK Art. 202 ZKDV Art. 230 ZKDV Art. 233 UStG§ 13 UStG§ 13a UStG § 21 Zollbefreiungs-VO Art. 2 Zollbefreiungs-VO Art. 11 Zollbefreiungs-VO Art. 45 Zollbefreiungs-VO Art. 47

Konsequenzen einer vorschriftswidrigen Einfuhr von Schmuck ins Gemeinschaftsgebiet

Nachweis eines Heiratsguts, Voraussetzungen für ein Übersiedlungsgut

Leitsatz

1. Eine Zollbefreiung für Heiratsgut kann nicht mehr in Anspruch genommen werden, wenn der Einführer der Ware bereits vor der Eheschließung im Zolllgebiet der Gemeinschaft gewohnt hat.

2. Übersiedungsgut kann nur angenommen werden, wenn der Empfänger nicht bereits vor der Einfuhr in Deutschland gewohnt hat.

3. Die Zollschuld ist im Streitfall gem. Art. 215 Abs. 1 zweiter Anstrich ZK in Deutschland entstanden, da nicht festgestellt werden kann, wo genau der Schmuck vorschriftswidrig in das Zollgebiet der Gemeinschaft verbracht worden ist.

Tatbestand

Fundstelle(n):
ZAAAD-19639

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