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BFH 15.01.2009 V R 9/06, StuB 9/2009 S. 362

Umsatzsteuer | Verpflegungsleistungen als Nebenleistungen zur Übernachtung

(1) Bei der Verpflegung von Hotelgästen handelt es sich um eine Nebenleistung zur Übernachtung, die als Teil der Gesamtleistung am Ort des Hotels nach § 3a Abs. 2 Nr. 1 UStG steuerbar ist. (2) Die Leistung wird auch dann am Belegenheitsort des Hotels ausgeführt, wenn es sich um Leistun- S. 663gen eines Reiseorganisators gegenüber anderen Unternehmern handelt (Bezug: § 1 Abs. 1 Nr. 1, § 3a Abs. 2 Nr. 1, § 25 UStG 1993; Art. 2 Nr. 1, Art. 9, Art. 26 Richtlinie 77/388/EWG).

Praxishinweise: Es gehört zu den traditionellen Aufgaben eines Hoteliers, neben der Übernachtungsmöglichkeit auch die Möglichkeit zur Verpflegung zur Verfügung zu stellen (Halbpension, Vollpension). Diese verbundenen Dienstleistungen stellen sich als einheitliche Leistung des Hoteliers dar, weshalb die Verpflegungsleistungen als Nebenleistungen zu betrachten sind...