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LSG Berlin-Brandenburg 19.01.2009 L 21 B 1829/08 R ER, NWB 19/2009 S. 1400

Insolvenzrecht | Aufrechnung des Sozialträgers mit dem unpfändbaren Teil der Sozialleistung

Die Vorschriften über die Einschränkung einer Aufrechnung während des Insolvenzverfahrens (§§ 95, 96 InsO) finden keine Anwendung auf die Aufrechnung eines Sozialträgers. Die Behörde darf auch mit dem unpfändbaren Teil der Sozialleistung während des Insolvenzverfahrens aufrechnen.