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NWB Nr. 19 vom Seite 1403

Freiwilligendienst „weltwärts”

[i]Gesetzentwurf sieht gesetzliche Unfallversicherung vorDie Teilnehmer des entwicklungspolitischen Freiwilligendienstes „weltwärts” sollen künftig über die gesetzliche Unfallversicherung versichert werden, anstatt wie bisher allein über privatrechtliche Versicherungen abgesichert zu sein. Das ist das Ziel eines Gesetzentwurfs der Bundesregierung zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze (BT-Drucks. 16/12596).

Hinweis

Der entwicklungspolitische Freiwilligendienst „weltwärts” wurde vor einem Jahr vom Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) ins Leben gerufen und bietet 10.000 jungen Menschen die Möglichkeit, einen Freiwilligendienst im Ausland zu leisten. Hierfür stellt das BMZ einen Jahresetat von 70 Mio. € zur Verfügung. Das Programm soll zunächst drei Jahre lang erprobt werden.