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NWB direkt Nr. 19 vom Seite 513

Elterngeld – Progressionsvorbehalt, Kindergeld und Steuerklassenwechsel

[i]Unterliegt Sockelbetrag dem Progressionsvorbehalt?Wie schon in NWB 2009 S. 1315 berichtet, liegt zur Frage der Freistellung des Sockelbetrags des Elterngelds vom Progressionsvorbehalt nunmehr eine Nichtzulassungsbeschwerde beim BFH [i]NZB anhängig, Az. beim BFH: VI B 31/09vor (Az. beim BFH: VI B 31/09). Bis zu einer endgültigen Entscheidung zu dieser Frage sollten Betroffene und ihre Berater unter Hinweis auf das beim BFH anhängige Verfahren Einspruch einlegen. Da die Steuerbescheide in diesem Punkt nicht vorläufig gem. § 165 AO ergehen, ist dies die einzige Möglichkeit, an einem positiven Ausgang zu partizipieren. Gleichzeitig empfiehlt der Deutsche Steuerberaterverband e. V. (DStV) beim Finanzamt Ruhen des Verfahrens nach § 363 Abs. 2 Satz 1 AO zu beantragen. Dies sei notwendig, da eine Zwangsruhe gem. § 363 Abs. 2 Satz 2 AO jedenfalls derzeit nicht in Betracht komme. Die eingelegte Nichtzulassungsbeschwerde beim BFH stelle nämlich kein sog. Musterverfahren im Sinne des Satzes 2 dar, da hierzu nur solche Verfahren zählen, die auf eine abschließende Klärung von Rechtsfragen gerichtet sind.

[i]Sockelbetrag beim Kindergeld nicht zu berücksichtigenDer DStV weist noch auf zwei weitere Punkte im Zusammenhang mit dem Elterngeld hin. Zur Frage, ob und inwieweit Elterngeld, das ein Kind erhält, bei der Ermittlung seiner Einkünfte und Bez...