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NWB direkt Nr. 19 vom Seite 518

Die Elternteilzeit

Jan Peter Feddersen

[i]Ausführlicher Beitrag s. NWB GAAAD-19560 Eine Weiterbeschäftigung während der Elternzeit stellt Arbeitgeber und Arbeitnehmer vor Herausforderungen. Einvernehmlich lassen sich Personalplanung und familiäre Interessen aber in Einklang bringen.

Voraussetzungen der Elternzeit

[i]Schriftlicher Antrag mindestens sieben Wochen vor BeginnDer Elternzeitberechtigte muss spätestens sieben Wochen vor Beginn der Elternzeit beim Arbeitgeber einen Antrag auf Elternzeit stellen. Aus dem Antrag muss sich bereits der Zeitraum, für den innerhalb der ersten zwei Jahre Elternzeit genommen werden soll, zweifelsfrei ablesen lassen.

[i]Anspruch bis zum 3. Geburtstag mit Zustimmung des Arbeitgebers bis zum 8. Lebensjahr erweiterbarEin Anspruch besteht nur für die Zeit zwischen der Geburt des Kindes und der Vollendung seines dritten Lebensjahrs. Die Elternzeitberechtigten können aber mit dem Einverständnis des Arbeitgebers bis zu zwölf Monate der Elternzeit auf einen späteren Zeitraum bis zum achten Lebensjahr des Kindes verlegen. Eine nachträgliche Änderung des Umfangs der Elternzeit ist nur im Einvernehmen mit dem Arbeitgeber möglich. Bei dessen willkürlicher Ablehnung der Änderung muss Klage beim Arbeitsgericht erhoben werden. Der Arbeitgeber trägt die Beweislast für die Gewichtigkeit seiner Ablehnungsgründe.

Zusätzliche Voraussetzungen der Elternteilzeit

[i]Mindestbeschäftigungszeit sechs Monate bei mehr als 15 Arbeitnehmern im BetriebEinen re...