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FG Berlin-Brandenburg Urteil v. - 13 K 2308/05 B

Gesetze: InvZulG 1996 § 2 S. 1, HGB § 247 Abs. 2

Keine Investitionszulage für dem Umlaufvermögen zuzuordnende Golfanlage

Leitsatz

Ein Anspruch auf Investitionszulage für die Golfplätze und die sog. Abschlaghütten besteht nicht, wenn es sich nicht um Anlagevermögen, sondern um nicht begünstigtes Umlaufvermögen handelt. Für eine Zuordnung zum Umlaufvermögen sprechen der auf die Errichtung und den Verkauf von Golfanlagen gerichtete Gesellschaftszweck, die Angaben über einen geplanten Verkauf der Golfanlagen in einem Vertriebsprospekt, ein notarielles Verkaufsangebot sowie ein auf kurzfristigen Verkauf ausgerichtetes Finanzierungskonzept. Dem steht eine zwischenzeitliche unentgeltliche Verpachtung der Golfanlage, die sich wirtschaftlich als vorzeitige Nutzungsüberlassung an den Erwerber darstellt, nicht entgegen.

Fundstelle(n):
SAAAD-20310

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