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OLG München 24.10.2008 34 Wx 67/08 (+), NWB 20/2009 S. 1472

Gesellschaftsrecht | Eintragungsgebühr für in Familien-GbR eingebrachtes Grundstück

Nachdem der BGH der (Außen-)GbR Rechtsfähigkeit und insbesondere für den Grundstücksverkehr Grundbuch- und damit Eigentümerfähigkeit zuerkannt hat, kommt eine Gebührenermäßigung nach § 60 Abs. 2 KostO (Ermäßigung der Gebühr für die Grundbucheintragung auf die Hälfte bei Eigentumsübertragung auf Ehegatten, Lebenspartner oder Abkömmlinge) selbst dann nicht mehr in Betracht, wenn das betreffende Grundstück von einem Ehegatten in eine aus ihm, dem Ehepartner und den Kindern bestehende GbR eingebracht und deshalb im Grundbuch umgeschrieben werden soll. Gleiches gilt auch für die auf das verwandtschaftliche Näheverhältnis abstellende Kostenprivilegierung des § 24 Abs. 3 KostO (Ermäßigung des Geschäftswerts bei wiederkehrenden Nutzungen und Leistungen bei Begünstigung verwandter Personen).

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