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BBK Nr. 10 vom Seite 511

Buchung einer zusätzlichen Sachzuwendung an den Arbeitnehmer

von VRiFG Bernd Rätke, Berlin

Frage

Unser Mandant M will seinem Außendienstmitarbeiter A und dessen Ehefrau, die nicht im Betrieb beschäftigt ist, ein Wochenende in einem Wellness-Hotel schenken, [i]Geschenk zum Jubiläum des Arbeitnehmersweil A seit 25 Jahren für ihn tätig ist. Für den gesamten Hotelaufenthalt muss M einen Betrag von 500 € zzgl. 95 € Umsatzsteuer zahlen. Der Steuersatz des A liegt bei 35 %. Was muss ich bei der Buchung dieses Vorgangs beachten (es gilt der SKR 03)?

Antwort

1. Betriebsausgaben beim Arbeitgeber

1.1 Art der Betriebsausgaben

Bei M als Arbeitgeber führt die Sachzuwendung zu einer Betriebsausgabe in Gestalt von Lohnaufwand. Denn er gewährt seinem Arbeitnehmer A eine Sachzuwendung als Gegenleistung für dessen Dienste. Dies gilt auch hinsichtlich des auf die Ehefrau des A entfallenden Reisepreises, [i]Keine Reisekosten, sondern Lohnaufwandda es sich insoweit um eine mittelbare Vergütung für A handelt; denn A darf als Gegenleistung für seine Tätigkeit seine Ehefrau in das Wellness-Hotel mitnehmen. Die Sachzuwendung ist damit nicht als Reisekosten für Arbeitnehmer i. S. des SKR 03-Kontos 4660 zu behandeln, weil es nicht um eine Auswärtstätigkeit geht, die betrieblichen Zwecken dient.

1.2 Abzugsverbot gilt nicht

Das Abzu...