Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
BFH 29.01.2009 VI R 44/08, BBK 10/2009 S. 476

Verfall des nicht ausgenutzten Ermäßigungsbetrags nach § 35a EStG ist verfassungsgemäß

Wirkt sich die Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen nach § 35a EStG im laufenden Jahr nicht aus, weil die Einkommensteuer ohnehin 0 € beträgt, kommt es zu einem sog. Anrechnungsüberhang, der nach dem verfällt. Weder ist eine negative Einkommensteuer festzusetzen, noch kann der Anrechnungsüberhang in einen anderen Veranlagungszeitraum vor- oder zurückgetragen werden. Nach Ansicht des BFH ist der Gesetzgeber verfassungsrechtlich nicht gezwungen, den Anrechnungsüberhang zu erhalten und für den Steuerpflichtigen nutzbar zu machen.

Hinweis:

Auch bei der Anrechnung von Gewerbesteuer nach § 35 EStG kann es zu einem Anrechnungsüberhang kommen, wenn die Einkommensteuer 0 € beträgt. Der Verfall dieses Anrechnungsüberhangs ist nach dem BFH ebenfalls verf...