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Niedersächsisches Finanzgericht Urteil v. - 15 K 366/08 EFG 2009 S. 992 Nr. 13

Gesetze: AO § 284 Abs. 1 Nr. 3

Aufforderung zur Abgabe der eidesstattlichen Versicherung wegen verweigerter Durchsuchung

Leitsatz

  1. Es bestehen Zweifel, ob § 284 Abs. 1 Nr. 3 AO den verfassungsrechtlichen Vorgaben (Art. 13 Abs. 2 GG) genügt, wonach die Durchsuchung einer Wohnung grundsätzlich der Anordnung eines Richters bedarf.

  2. Bei Erlass der in ihr Ermessen gestellten Vollstreckungsmaßnahmen hat die Vollstreckungsbehörde den mit Verfassungsrang ausgestatteten Grundsatz der Verhältnismäßigkeit zu beachten.

  3. Die Aufforderung zur Abgabe der eidesstattlichen Versicherung wegen verweigerter Durchsuchung ist ermessenswidrig, wenn sich das FA anlässlich einer kurz zuvor erfolgten Durchsuchung davon hätte überzeugen können, ob eine Vollstreckung in das bewegliche Vermögen des Schuldners überhaupt Erfolg haben kann.

Fundstelle(n):
DStRE 2009 S. 1275 Nr. 20
EFG 2009 S. 992 Nr. 13
KÖSDI 2009 S. 16587 Nr. 8
ZAAAD-20646

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