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StuB Nr. 10 vom Seite 390

Anwendungsschreiben zur Gewerbesteueranrechnung nach § 35 EStG

Dr. Dorothee Hallerbach, Augsburg

Die Gewerbesteueranrechnungsvorschrift des § 35 EStG wurde sowohl durch das JStG 2008 als auch durch das UntStRefG 2008 in Teilen neu gefasst. Das – das inzwischen vierte Schreiben zu § 35 EStG – nimmt Stellung zu Zweifelsfragen im Zusammenhang mit der Neuregelung und bestätigt im Übrigen den Inhalt des Schreibens vom .

Kernfragen
  • Was gilt zum zeitlichen Anwendungsbereich, wenn eine Anrechnung auf gewerbliche Einkünfte erfolgt, die z. T. Erhebungszeiträumen vor dem und zum Teil Erhebungszeiträumen zuzuordnen sind, in denen die erhöhte Anrechnung greift?

  • Wie werden gewerbliche Einkünfte i. S. des § 35 EStG definiert?

  • Was gilt zur Ermittlung des Ermäßigungshöchstbetrags?

I. Allgemeines

§ 35 EStG regelt die Anrechnung der Gewerbesteuer auf die Einkommensteuer. Die zum VZ 2001 eingeführte Vorschrift wurde für den VZ 2008 sowohl durch das JStG 2008 als auch durch das UntStRefG geändert.

1. Jahressteuergesetz 2008

Das JStG 2008 änderte die Ermittlung des Ermäßigungshöchstbetrags nach § 35 Abs. 1 Satz 1 EStG in § 35 Abs. 1 Satz 2 EStG. Ermäßigungshöchstbetrag sind die anteilig im zu versteuernden Einkommen enthaltenen gewerblichen ...