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OFD Münster 02.04.2009 Kurzinfo ESt 11/2009, StuB 10/2009 S. 402

Einkommensteuer | Steuerermäßigung für die Inanspruchnahme von Handwerkerleistungen im Haushalt

Durch Gesetzesänderung wurde der Förderhöchstbetrag der Steuerermäßigung für die Inanspruchnahme von Handwerkerleistungen im Haushalt von 600 € auf 1.200 € angehoben (§ 35a EStG i. d. F. des Gesetzes zur Umsetzung steuerrechtlicher Regelungen des Maßnahmepakets „Beschäftigungssicherung durch Wachstumsstärkung” vom , verkündet zum , BGBl I S. 2896, geändert durch das Gesetz zur Förderung von Familien und haushaltsnahen Dienstleistungen vom , verkündet zum , BGBl I S. 2955). Nach § 52 Abs. 50b Satz 5 EStG gilt die Neuregelung erstmals für Aufwendungen, die im Veranlagungszeitraum 2009 geleistet und deren zugrunde liegenden Leistungen nach dem erbracht worden sind. Entgegenstehenden Meinungen und Presseberichten, wonach die Anhebung des Förderhöchstbetrags aufgrund einer „Ge...