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Steuern mobil Nr. 9 vom

Track 19 | Kapitaleinkünfte: Verluste aus einem ausländischen Investmentfonds

Liegt grobes Verschulden im Sinne des § 173 Abs. 1 Nr. 2 AO vor, wenn ein Kapitalanleger Verluste aus einem ausländischen Investmentfonds, die mangels Bescheinigung der Höhe nach noch nicht bekannt waren, nicht zumindest schon dem Grunde nach in seiner Steuererklärung angegeben hat? Ist eine Änderung nach § 175 AO möglich?

Wer Verluste aus ausländischen Investmentfonds steuermindernd geltend machen will, muss dem Finanzamt die Besteuerungsgrundlagen durch eine Bescheinigung der Investmentgesellschaft nachweisen. Was aber geschieht, wenn die Bescheinigung bei der Erstellung der Steuererklärung noch nicht vorliegt? Mit dieser spannenden Frage hat sich das Finanzgericht München befasst.

Ein Anleger hatte von seiner Investmentgesellschaft bei Erstellung seiner Steuererklärung die Bescheinigung der Besteuerungsgrundlagen noch nicht erhalten. Er kannte daher nicht die genaue Höhe seiner Verluste aus ausländischen Investmentfonds und machte in seiner Erklärung hierzu keine Angaben. Es ist klar, wie die Geschichte weitergeht: Die Steuerbescheide wurden bestandskräftig. Dann kamen die Bescheinigungen. Stellt sich die Frage: Ist eine nachträgliche Änderung der Steuerbescheid...