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Steuern mobil Nr. 12 vom

Track 06 | Umsatzsteuer: Entnahme von Grundstücken ist wieder umsatzsteuerfrei

Die vom BMF vertretene Auffassung, die Grundstücksentnahme sei umsatzsteuerpflichtig, verstieß eindeutig gegen EU-Recht. Die EU-Kommission hat deshalb ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland eingeleitet. Nun hat das BMF einen Rückzieher gemacht und die Entnahme von Grundstücken und Gebäuden in allen noch offenen Fällen wieder umsatzsteuerfrei gestellt.

Die Entnahme von Grundstücken ist wieder umsatzsteuerfrei. So lautet die Quintessenz eines aktuellen BMF-Schreibens. Die Finanzverwaltung stellt den alten Rechtszustand wieder her und beendet damit eine lange Phase der Rechtsunsicherheit.

Kaum ein anderes Urteil des EuGH hat so sehr die Fundamente der Umsatzsteuer in unserem Land erschüttert wie die Rechtssache „Seeling” . Jahrzehntelang gingen Rechtsprechung, Verwaltung und Literatur in kaum gekannter Eintracht davon aus: Die Nutzung einer privaten Wohnung in einem Gebäude des Unternehmensvermögens stellt eine steuerfreie unentgeltliche Wertabgabe dar, bzw. einen Eigenverbrauch, wie es früher noch hieß. Ein Verzicht auf die Steuerbefreiung war nicht zulässig, da in derartigen Fällen kein Umsatz an einen anderen Unternehmer vorli...