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Steuern mobil Nr. 1 vom

Track 12 | Betriebsveräußerung: Steuerbegünstigung trotz gewerblicher Tätigkeit für den Erwerber

Eine Veräußerung i. S. des § 16 EStG liegt auch dann vor, wenn der Übertragende als selbständiger Unternehmer nach der Veräußerung eines Betriebs für den Erwerber tätig wird. Das hat aktuell der BFH entschieden. Im Streitfall hatte der Verkäufer nach der Veräußerung seine frühere Firma in allen Fragen der Unternehmensführung und Akquisition beraten.

Sehr wichtig für Gewerbetreibende, die ihren Betrieb veräußern wollen, ist ein positives BFH-Urteil. Eine steuerbegünstigte Veräußerung im Sinne von § 16 EStG liegt danach auch dann vor, wenn der Verkäufer nach der Veräußerung des Betriebs als selbständiger Unternehmer für den Erwerber tätig wird.

Wie Sie wissen, setzt die Steuerbegünstigung eines Veräußerungsgewinns unter anderem voraus: Der Verkäufer beendet nach der Veräußerung seine gewerbliche Tätigkeit, die er mit dem veräußerten Unternehmen ausgeübt hat. Ob diese Voraussetzung vorlag, war im Streitfall strittig. Ein Gewerbetreibender hatte sein Unternehmen, einen Vertrieb von Klimasystemen, an einen Mitarbeiter verkauft. Zeitgleich wurde ein Beratervertrag abgeschlossen. Danach sollte der ehemalige Inhaber seine frühere Firma in allen Fragen der Unte...