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Steuern mobil Nr. 5 vom

Track 10 | Betriebsveranstaltung: Keine Pauschalbesteuerung bei geschlossenem Teilnehmerkreis

Eine nur Führungskräften eines Unternehmens vorbehaltene Abendveranstaltung stellt nach einem aktuellen BFH-Urteil mangels Offenheit des Teilnehmerkreises keine zur pauschalen Besteuerung des geldwerten Vorteils mit einem Pauschsteuersatz von 25 % berechtigende Betriebsveranstaltung dar.

Auf ein aktuelles BFH-Urteil zu Betriebsveranstaltungen möchten wir Sie als Nächstes hinweisen. Für Weihnachtsfeiern, Betriebsausflüge und andere Veranstaltungen mit gesellschaftlichem Charakter gilt: Die Zuwendungen stellen keinen Arbeitslohn dar, wenn eine Freigrenze von 110 € je Arbeitnehmer nicht überstiegen wird. Voraussetzung ist: Die Teilnahme steht allen Betriebsangehörigen offen. Zudem sind m aximal zwei Betriebsveranstaltungen im Kalenderjahr für denselben Personenkreis begünstigt.

Überschreiten die Zuwendungen an den einzelnen Arbeitnehmer die 110 €-Grenze, handelt es sich um Arbeitslohn. Gleiches gilt bei der dritten und jeder weiteren Betriebsveranstaltung. In diesem Fall kann der Arbeitgeber wählen: Entweder er versteuert den Arbeitslohn ganz normal nach den Merkmalen auf der Lohnsteuerkarte. Oder er pauschaliert die Lohnsteuer mit 25 %.

Der ...