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Steuern mobil Nr. 5 vom

Track 24 | Abzugsteuer: Vereinbarkeit mit dem EU-Gemeinschaftsrecht?

Das FG Hamburg hat in einem aktuellen Urteil zum Abzug von Betriebsausgaben im Rahmen des Steuerabzugs nach § 50a EStG unter Berücksichtigung der „Scorpio-Entscheidung” des EuGH Stellung genommen. Die Finanzrichter vertreten die Auffassung, dass eine Beschränkung der Betriebsausgaben – anders als in einem BMF-Schreiben vorgesehen – nicht zulässig ist. Der BFH muss jetzt die Vereinbarkeit mit dem EU-Gemeinschaftsrecht prüfen.

Das nächste anhängige BFH-Verfahren betrifft ein nicht so alltägliches Thema. Unter dem Aktenzeichen geht es um die Vereinbarkeit der Abzugsteuer gemäß § 50a EStG mit dem Gemeinschaftsrecht.

Der Steuerabzug nach § 50a EStG dient der Sicherstellung des deutschen Steueranspruchs bei beschränkt Steuerpflichtigen, die oft nur wenige Tage in Deutschland sind und somit keine Bindung zum Inland haben. Typisches Beispiel sind Künstler und Sportler. Mit dem Jahressteuergesetz 2009 wurde Paragraf 50a EStG neu strukturiert und an die Anforderungen der EuGH-Rechtsprechung angepasst. Die Neuregelungen sind für alle ab 2009 zufließenden Vergütungen anzuwenden. Das anhängige Verfahren betrifft noch das alte Recht.

Zu Gunsten betroffener beschränkt St...