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Steuern mobil Nr. 5 vom

Track 04 | Schulgeld: Mehr Schulen als bisher sind steuerlich begünstigt

Ab 2008 ist die Klassifizierung der Schule für die Berücksichtigung von Schulgeldzahlungen nicht mehr von Bedeutung. Vielmehr kommt es nunmehr allein auf den erreichten oder beabsichtigten Abschluss an. Führt eine Privatschule im EU-/EWR-Raum oder eine Deutsche Schule im Ausland zu einem anerkannten Abschluss oder bereitet sie hierauf vor, kommt nach einem aktuellen BMF-Schreiben ein Sonderausgabenabzug der Schulgeldzahlungen in Betracht.

Auch die nächste Verwaltungsanweisung kommt aus dem Hause des Bundesfinanzministeriums. Es geht um die Berücksichtigung von Schulgeldzahlungen als Sonderausgaben. Konkreter Anlass ist die gesetzliche Neuregelung durch das Jahressteuergesetz 2009. Wer für sein Kind Gebühren an eine private Schule zahlt, kann diese nun besser und in erweitertem Rahmen von der Steuer absetzen. Und das rückwirkend ab 2008.

Wesentliche Verbesserung: Die Art der Schule spielt keine Rolle mehr. Es muss sich also nicht mehr wie zuvor um eine Ersatz- oder Ergänzungsschule handeln. Vielmehr kommt es nunmehr allein darauf an: Der Schulbesuch muss zu einem in Deutschland anerkannten Abschluss führen oder zumindest darauf vorbereiten. Das ...