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Steuern mobil Nr. 9 vom

Track 04 | Gewerbesteuer: Koordinierter Ländererlass zur Hinzurechnung von Finanzierungsanteilen nach § 8 Nr. 1 GewStG

Seit 2008 gelten die durch die Unternehmensteuerreform 2008 neu gefassten Regeln zur gewerbesteuerlichen Hinzurechnung von Finanzierungsanteilen. Der nun vorliegende koordinierte Ländererlass zeigt, wie die Finanzverwaltung das neue Recht anwenden will. Der Erlass sorgt in zentralen Punkten für Klarheit, es bleiben aber einige wichtige Fragen offen.

Damit sind wir auch schon beim dritten grundlegenden Anwendungsschreiben zu einer Neuregelung durch die Unternehmensteuerreform 2008. Die neu gefassten Regeln zur gewerbesteuerlichen Hinzurechnung von Finanzierungsanteilen gelten bereits seit Anfang 2008. Der nun vorliegende gleich lautende Erlass der obersten Finanzbehörden der Länder zeigt, wie die Finanzverwaltung das neue Recht anwenden will. Der koordinierte Ländererlass sorgt in zentralen Punkten für Klarheit, es bleiben aber einige wichtige Fragen offen. Doch zunächst ein kurzer Überblick über die Neuregelung.

Die gewerbesteuerliche Hinzurechnung wurde durch die Unternehmensteuerreform 2008 umfassend neu gestaltet. Einige – aber nicht alle – der bisherigen Hinzurechnungstatbestände wurden zusammengefasst, modifiziert und erweitert. Zudem...