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Steuern mobil Nr. 9 vom

Track 05 | Verbilligte Vermietung: Voller Werbungskostenabzug innerhalb des Mietspiegels

Bei der Prüfung, ob eine Wohnung verbilligt vermietet wird, gelten die Regeln entsprechend, die der Bundesfinanzhof bei der Lohnsteuer für die Überlassung einer Wohnung an Arbeitnehmer aufgestellt hat.

Rundum erfreulich ist eine Verfügung der OFD Münster. Danach gelten bei der Prüfung, ob eine Wohnung verbilligt vermietet wird, den Regeln entsprechend, die der Bundesfinanzhof bei der Lohnsteuer für die Überlassung einer Wohnung an Arbeitnehmer aufgestellt hat.

Der BFH hatte in 2005 entschieden: Die Überlassung einer Wohnung an einen Arbeitnehmer zu einer Miete innerhalb des örtlichen Mietspiegels stellt regelmäßig keinen geldwerten Vorteil dar. Die OFD hat jetzt klar gestellt: Dies gilt entsprechend bei verbilligter Vermietung. Konkret heißt das: Bei einer Miete innerhalb des örtlichen Mitspiegels liegt keine verbilligte Überlassung vor. Und zwar auch dann nicht, wenn der niedrigste Wert innerhalb der Spanne des Mietspiegels angesetzt wird.

Die Konsequenz ist klar: Die Werbungskosten des Vermieters sind in voller Höhe abzugsfähig. Das Finanzamt muss in diesem Fall – insbesondere bei einer Vermietung an Angehörige – nicht weiter prüfen, in we...