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Steuern mobil Nr. 9 vom

Track 07 | Firmenwagen: Ordnungsmäßigkeit eines Fahrtenbuchs trotz kleinerer Mängel

Sind die Angaben in einem Fahrtenbuch insgesamt plausibel, führen kleinere Mängel nicht zwangsläufig zur Verwerfung des Fahrtenbuchs und bei einem auch privat genutzten Firmenwagen nicht zur Anwendung der Ein-Prozent-Regelung.

Damit kommen wir auch schon zum nächsten Kapitel: zu praxisrelevanten Steuer-Urteilen. Drei Entscheidungen habe ich diesmal für Sie ausgesucht. Den Anfang macht ein positives Urteil des BFH zum Fahrtenbuch .

Die Anerkennung eines Fahrtenbuchs birgt häufig Zündstoff für Diskussionen mit der Finanzverwaltung . Denn nach wie vor hat der Gesetzgeber nicht die Form und den Inhalt der Aufzeichnungen im Fahrtenbuch präzisiert.

Da ist es gut zu wissen, dass die BFH-Richter den übertriebenen Anforderungen vieler Betriebsprüfer eine Absage erteilt haben. Sind die Angaben insgesamt plausibel, führen kleinere Mängel nicht zur Verwerfung eines Fahrtenbuchs. Bei einem auch privat genutzten Firmenwagen ist nicht zwangsläufig die 1-%-Regelung anzuwenden.

Das Urteil ist zunächst einmal erfreulich. Allerdings provoziert es folgende Fragen: Was ist eigentlich unter kleineren Mängeln zu verstehen? Wann sind denn die Angaben im Fahr...