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Steuern mobil Nr. 2 vom

Track 09 | Vermietung: Prüfung der Einkunftserzielungsabsicht bei Ferienwohnungen

Wird eine Ferienwohnung nicht durchweg im ganzen Jahr an wechselnde Feriengäste vermietet und können ortsübliche Vermietungszeiten nicht festgestellt werden, ist ihr Vermieten mit einer auf Dauer ausgerichteten Vermietungstätigkeit nicht vergleichbar. Die Einkunftserzielungsabsicht muss daher nach einem aktuellen BFH-Urteil durch eine Prognose überprüft werden.

Das nächste Urteil, das wir Ihnen vorstellen wollen, betrifft die Einkunftserzielungsabsicht bei Ferienwohnungen. Das ist eines dieser Themen, die uns als Steuerberater über Jahre hinweg immer wieder begleiten. Dabei ist der Grundsatz einfach: Bei einer auf Dauer angelegten Vermietung einer Wohnung ist nach der ständigen Rechtsprechung des BFH typisierend zu unterstellen: Es ist von der Absicht des Vermieters auszugehen, einen Überschuss zu erzielen. Das Finanzamt darf also grundsätzlich keine Liebhaberei-Prüfung vornehmen.

Vergleichbar mit einer auf Dauer angelegten Vermietung einer normalen Mietwohnung ist es, wenn eine Ferienwohnung im ganzen Jahr – bis auf ortsübliche Leerstandszeiten – an wechselnde Feriengäste vermietet wird und der Vermieter die Ferienwohnung nicht selbst nutzt. D...