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Steuern mobil Nr. 6 vom

Track 10 | Fondserträge: Europarechtswidrige Pauschalbesteuerung nach dem Auslandsinvestmentgesetz

Durch den BFH wurde höchstrichterlich bestätigt, dass die frühere Pauschalbesteuerung unbeschränkt steuerpflichtiger Inhaber von Anteilen an sog. schwarzen Fonds mit Sitz in einem anderen EU-Mitgliedstaat die Kapitalverkehrsfreiheit in nicht zu rechtfertigender Weise beschränkt. Dies eröffnet die Möglichkeit, eine Erstattung zuviel entrichteter Steuern zu erhalten.

Einer lang und kontrovers geführten Diskussion hat der BFH mit unserem nächsten Urteil ein Ende bereitet: Es geht um die so genannten schwarzen Fonds. Also um im Inland nicht registrierte ausländische Investmentfonds. Bis zum Inkrafttreten des Investmentsteuergesetzes im Jahre 2004 sah das Auslandsinvestmentgesetz für unbeschränkt steuerpflichtige Inhaber von Anteilen an schwarzen Fonds eine pauschale Besteuerung der Erträge vor. Für den Anleger bestand keine Möglichkeit, durch Nachweis der tatsächlichen Besteuerungsgrundlagen eine niedrigere Steuerlast zu erreichen. Daraus resultierte zwangsläufig eine höhere Besteuerung als für Erträge aus inländischen oder registrierten ausländischen Fonds.

Entgegen der Ansicht von zwei Finanzgerichten hat der BFH aktuell entschieden: Die pauschale, ertragsunabhän...