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Steuern mobil Nr. 6 vom

Track 12 | Umsatzsteuer: Vorsteuerabzug aus der Anschaffung eines Blockheizkraftwerks

Ein in ein Einfamilienhaus eingebautes Blockheizkraftwerk dient der nachhaltigen Erzielung von Einnahmen aus der Stromerzeugung, wenn die Energie ganz oder teilweise gegen Entgelt in das allgemeine Stromnetz eingespeist wird. Ein privater Stromerzeuger hat daher Anspruch auf einen Vorsteuerabzug aus der Anschaffung des Blockheizkraftwerks.

Als Nächstes noch einmal zur Umsatzsteuer: Zwei BFH-Urteile. Die erste Entscheidung ist wichtig für Mandanten, die in ihrem Eigenheim mit einem Blockheizkraftwerk Wärme und Strom erzeugen. Der BFH hatte zu entscheiden: Ist die Unternehmereigenschaft bei einem privaten Betreiber zu bejahen? Und zwar auch dann, wenn der Betreiber des Blockheizkraftwerks ansonsten nicht unternehmerisch tätig ist? Nun, Sie ahnen es bereits: Von der Beantwortung dieser Frage hängt es ab: Kann der Betreiber einen Vorsteuerabzug aus den Anschaffungskosten beanspruchen?

Bevor wir zur BFH-Entscheidung kommen, ganz kurz die Antwort auf die Frage: Was ist das eigentlich genau, ein Blockheizkraftwerk?

Die Zeiten, wo Blockheizkraftwerke nur in großen Gebäudekomplexen, zum Beispiel in Krankenhäusern, betrieben wurden, sind lange vorbei. ...