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Steuern mobil Nr. 6 vom

Track 06 | Umsatzsteuer: Behandlung des Legens von Hauswasseranschlüssen

Der BFH hatte entschieden, dass das Legen eines Hausanschlusses durch ein Wasserversorgungsunternehmen als eigenständige Leistung dem ermäßigten Umsatzsteuersatz unterliegt. Das Bundesfinanzministerium hat jetzt mit einem BMF-Schreiben auf die BFH-Rechtsprechung reagiert. Das BMF akzeptiert die Entscheidungen. Allerdings gibt es eine Übergangsregelung.

Das folgende aktuelle BMF-Schreiben befasst sich mit der umsatzsteuerlichen Behandlung von Hauswasseranschlüssen. Hintergrund ist die jüngste BFH-Rechtsprechung , die in den letzten Wochen für viel Wirbel gesorgt hat. Die BFH-Urteile schafften es selbst auf die Titelseiten aller großen Tageszeitungen. Die Schlagzeilen lauteten:

  • Hausbesitzer bekommen Mehrwertsteuer erstattet!

  • Wasserwerken drohen erhebliche Rückforderungsansprüche!

  • Holen Sie sich Ihr Geld zurück!

Nun, gibt man die Aktenzeichen der BFH-Entscheidungen bei Google ein, findet die Suchmaschine jeweils mehr als 1.500 Einträge. Das ist für Steuer-Urteile zur Anwendung des Umsatzsteuersatzes bei der Lieferung von Wasser doch ein ganz erstaunliches Ergebnis. Sicher sind auch Sie von dem Trubel nicht verschont geblieben und von Mand...