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BFH 14.1.2009 I R 47/08, IWB 10/2009 S. 1402

Körperschaftsteuer | ausländische Schachteldividenden bei Personengesellschaft als Organträger im VZ 2002

▶ Urteil: Die für die Ermittlung des Einkommens der Organgesellschaft in § 15 Nr. 2 KStG 2002 i. d. F. bis zur Änderung durch das StVergAbG vom (BGBl 2003 I S. 660; BStBl 2003 I S. 321) bestimmte Nichtanwendung von § 8b Abs. 1 bis 6 KStG 2002 (sog. Bruttomethode) erstreckte sich im Veranlagungszeitraum 2002 nicht auf Gewinnanteile aus der Beteiligung an einer ausländischen Gesellschaft, die nach den Vorschriften eines DBA von der Besteuerung auszunehmen sind (sog. Schachtelprivileg). Die Einbeziehung auch solcher Gewinnanteile durch § 15 Satz 2 KStG 2002 i. d. F. des StVergAbG findet erstmals im Veranlagungszeitraum 2003 Anwendung

▶ Hinweis: Für den VZ 2002 fand für die Organgesellschaft § 15 Nr. 2 Satz 1 KStG Anwendung. Danach ist § 8b Abs. 1 bis 6 KStG bei der Organgesellschaft nicht anzuwenden, sondern erst bei der Ermittlung des Einkommens des Organträgers. Durch das StVergAbG wurde die Regelung e...