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SteuerStud Nr. 6 vom Seite 254

Ermessensentscheidungen und ihre (gerichtliche) Überprüfung im Steuerrecht

von Dipl.-Jurist, Dipl.-Finanzwirt (FH) René Dauven, Köln

Im Folgenden soll ein Überblick über das Institut der Ermessensentscheidungen im Steuerrecht gegeben werden. Hierbei ist insbesondere auch die Abgrenzung zu dem Institut des unbestimmten Rechtsbegriffs zu beachten. Da die Abgabenordnung die Finanzverwaltung an vielen Stellen zum Erlass von Verwaltungsakten im Rahmen eines pflichtgemäßen Ermessens ermächtigt, ergibt sich hieraus auch eine hohe Praxisrelevanz. Wird z. B. ein Verspätungszuschlag (§ 152 AO) festgesetzt oder ein Antrag auf Erlass der Steuerschuld (§ 227 AO) abgelehnt, so stellt sich zudem vielfach die Frage, ob die Finanzverwaltung das ihr eingeräumte Ermessen rechtmäßig ausgeübt hat. In diesem Zusammenhang wird daher auch auf die Besonderheiten beim Rechtsschutz im Rahmen eines außergerichtlichen Rechtsbehelfsverfahrens bzw. eines gerichtlichen Klageverfahrens eingegangen. S. 255

I. Einleitung

Ermessensentscheidungen sind Entscheidungen, die aufgrund eines durch das Gesetz eingeräumten Handlungsspielraumes gefällt worden sind. Diese Befugnis, bei Vorliegen eines bestimmten Tatbestandes, die Rechtsfolge im Rahmen einer pflichtgemäßen Wertung eigenständig zu bestimmen, steht sowohl Richtern als auch der Verwaltung...