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BFH 11.11.2008 IX R 27/08, NWB 22/2009 S. 1642

Einkommensteuer | Herkunft der Mittel für den Werbungskostenabzug ohne Bedeutung

Nach dem sind Erhaltungsaufwendungen für eine an die Mutter vermietete Wohnung nicht deshalb vom Werbungskostenabzug ausgeschlossen, weil sie vom Konto der Mutter bezahlt wurden. Für den Werbungskostenabzug ist unerheblich, woher die Mittel stammen.