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Bayerisches Landesamt für Steuern 04.05.2009 S 2255.1.1-3/2 St 32/St 33, NWB 22/2009 S. 1642

Einkommensteuer | Steuerfreier Teil der Rente bei Renten in ausländischer Währung

Zur Frage, ob Wechselkursschwankungen bei Renten in ausländischer Währung zu einer Veränderung des Jahresbetrags der Rente führen, mit der Folge einer Neuberechnung des steuerfreien Teils der Rente, hat das BMF nach der Verfügung des Bayerischen Landesamts für Steuern v. folgende Auffassung vertreten: „Ergibt sich aufgrund von Änderungen eines Wechselkurses ein höherer oder niedrigerer Rentenbruttobetrag in Euro, obgleich sich die Höhe der Rente in der ursprünglichen Währung nicht geändert hat, hat dies bei der Besteuerung der Rente zur Folge, dass der steuerfreie Teil der Rente unter Berücksichtigung des maßgebenden Besteuerungsanteils neu berechnet wird (§ 22 Nr. 1 Satz 3 Buchst. a Doppelbuchst. aa Satz 6 EStG). Eine Rentenanpassung i. S. des § 22 Nr. 1 Satz 3 Buchst. a Doppelbuchst. aa Satz 7 EStG, die nicht zu einer Neuberechnung des steuerfreien Teils der Rente führt und somit zu 100 % der Bes...