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NWB Nr. 22 vom Seite 1639

Verkehrswertermittlung?

Dipl.-Ing. Meinolf Korte

[i]Ausführlicher Beitrag s. Seite 1688Die Bewertungsansätze nach dem BewG zielen darauf ab, in einem normierten massentauglichen Verfahren Immobilienwerte zu ermitteln. Dabei besteht die Gefahr, dass dieser steuerliche Grundbesitzwert den Verkehrswert übersteigt. Aus diesem Grunde ist in § 198 BewG der Nachweis eines niedrigeren gemeinen Werts vorgesehen. Als Nachweis ist ein Gutachten eines qualifizierten Bewertungssachverständigen vorgesehen.

[i]Verfahren zur Ermittlung von Immobilienwerten


Tabelle in neuem Fenster öffnen
Vergleichswertverfahren
Ertragswertverfahren
Sachwertverfahren
Wohnungseigentum
Mietwohngrundstücke
Grundstücke des Vergleichswertverfahrens, wenn kein Vergleichswert vorliegt
Teileigentum
Geschäftsgrundstücke und gemischt genutzte Grundstücke, für die sich eine übliche Miete ermitteln lässt
Geschäftsgrundstücke und gemischt genutzte Grundstücke, für die sich keine übliche Miete ermitteln lässt
Ein- und Zweifamilienwohnhäuser
Sonstige bebaute Grundstücke

Diese Zuordnung der Bewertungsverfahren zu den einzelnen Objekten ist weitestgehend identisch mit den Vorgaben der Wertermittlungsverordnung (WertV). Bezüglich der einzelnen Ansätze bestehen jedoch größere Unterschiede: Das normierte Verfahren nach BewG berücksichtigt keine regi...