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BMF 20.05.2009 IV B 5 - S 2411/07/10021, NWB 23/2009 S. 1722

Einkommensteuer | Entlastung von Abzugsteuern aufgrund von DBA nach dem Kontrollmeldeverfahren

Nach § 50d Abs. 6 i. V. mit Abs. 5 EStG kann das BZSt, soweit Abs. 2 nicht anwendbar ist, auf Antrag den Schuldner von Kapitalerträgen i. S. des § 43 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und 4 EStG ermächtigen, in Fällen von geringer Bedeutung ein vereinfachtes Verfahren (Kontrollmeldeverfahren) anzuwenden. Im Kontrollmeldeverfahren unterlässt der Schuldner von sich aus bei Gläubigern, die in einem ausländischen Staat ansässig sind, mit dem ein entsprechendes DBA besteht, den Steuerabzug oder nimmt diesen nur nach dem gemäß dem DBA höchstens zulässigen Satz vor. Nach Ablauf des Kalenderjahrs hat der Schuldner für jeden Gläubiger dem BZSt für Steuern und dem für ihn zuständigen Finanzamt jeweils eine „Jahreskontrollmeldung” zu übersenden. Näheres zur Ermächtigung, zum Anwendungsbereich, zu Jahreskontrollmeldungen un...