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FG Köln Urteil v. - 8 K 898/07 EFG 2009 S. 1194 Nr. 15

Gesetze: EStG § 2 Abs 1 S 1, EStG § 36 Abs 2 Nr 2

Anrechnung von Kapitalertragsteuer:

Einkünfteerzielungsabsicht bei Weiterleitung von Zinsen

Leitsatz

Legt der Gesellschafter einer GmbH Gelder der GmbH in seinem Namen an und leitet er die mit den Geldern erwirtschafteten Zinserträge an die GmbH weiter, so ist die auf die Zinsen entfallende Kapitalertragsteuer mangels Einkünfteerzielungsabsicht nicht anrechenbar.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:


Fundstelle(n):
EFG 2009 S. 1194 Nr. 15
ZAAAD-22240

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