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KSR Nr. 6 vom Seite 8

Sammelauskunftsersuchen bei Ermittlung „ins Blaue hinein”

Steuerfahndung darf nicht ohne hinreichenden Anlass ermitteln

Jens Intemann

Auch die Steuerfahndung darf keine Ermittlungen „ins Blaue hinein” unternehmen, obwohl sie nach § 208 AO zur Aufdeckung unbekannter Steuerfälle berechtigt ist. Dennoch hat der BFH entschieden, dass ein Sammelauskunftsersuchen der Steuerfahndung an Banken nicht allein damit gerechtfertigt werden kann, dass nach der allgemeinen Lebenserfahrung die Vermutung besteht, Steuern würden nicht selten verkürzt. Solche Aufklärungsmaßnahmen sind nur zulässig, wenn eine über die bloße allgemeine Lebenserfahrung hinausgehende erhöhte Wahrscheinlichkeit für eine Aufdeckung unbekannter Steuerfälle im Einzelfall vorliegt.

Sammelauskunftsersuchen an Banken

Die Steuerfahndung richtete an die klagende Bank ein Sammelauskunftsersuchen, um zu erfahren, welche Bankkunden Bonusaktien aus dem zweiten und dritten Börsengang der Deutschen Telekom AG erhalten hatten. Anlass für die Ermittlung war die Erkenntnis, dass ein Kunde der Bank die Einkünfte aus der Zuteilung von fünf Bonusaktien nicht in seiner Steuererklärung angegeben hatte. Durch Prüfungen bei anderen Banken war aufgefallen, dass auch einzelne andere Steuerpflichtige die Einnahmen aus der Zuteilung von Bonusaktien nicht ordnu...