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StuB 11/2009 S. 446

Pflichten eines Rechtsanwalts beim zivilrechtlichen Vergleich

Die Pflicht eines Rechtsanwalts, seinen Mandanten über den Inhalt eines möglichen Vergleichs aufzuklären, dient auch dem Schutz der ohne den Vergleich bestehenden Rechtsposition des Mandanten. Schließt der Mandant einen Vergleich, weil ihn sein Rechtsanwalt über dessen Inhalt unzureichend aufgeklärt hat, kann sein Anspruch auf Schadenersatz nicht auf die Differenz zu der Vermögenslage beschränkt werden, die er als Inhalt des Vergleichs akzeptiert hätte ( NWB QAAAD-13508).

Praxishinweise: (1) Der wegen ausstehender Honorarzahlungen verklagte ehemalige Mandant verlangt von seinem früheren Rechtsbeistand im Wege der Widerklage Schadenersatz wegen einer angeblichen Falschberatung im Zusammenhang mit einem vor dem Arbeitsgericht geschlossenen Verg...