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Finanzgericht Rheinland-Pfalz Urteil v. - 1 K 1283/08

Gesetze: EigZulG § 6 Abs. 1, EigZulG § 6 Abs. 3, EigZulG § 7 S. 1

Kein Wechsel von Zweitobjekt-Förderung zu Folgeobjekt-Förderung

Leitsatz

Haben zusammen veranlagte Eheleute die Förderung für ein weiteres Objekt als Zweitobjekt beantragt und wurde demzufolge die Förderung für den gesamten Zeitraum von 8 Jahren bewilligt, so ist – wenn während dieses Förderzeitraums die Voraussetzungen der Zusammenveranlagung wegfallen – kein Wechsel dahin gehend möglich, dass dieses weitere Objekt als Folgeobjekt gefördert wird.

Fundstelle(n):
KAAAD-22579

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