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Finanzgericht Nürnberg Urteil v. - 7 K 641/2007

Gesetze: EStG § 7g Abs. 1, EStG § 7g Abs. 3

Anforderungen für die Bildung einer Ansparrücklage nach § 7g EStG

Leitsatz

Die Ansparrücklage nach § 7g EStG muss für die Anschaffung konkreter Wirtschaftsgüter gebildet werden, d.h. die "voraussichtliche" Investition bei Bildung der Rücklage muss so genau bezeichnet werden, dass im Investitionsjahr festgestellt werden kann, ob eine vorgenommene Investition derjenigen entspricht, für deren Finanzierung die Rücklage gebildet worden ist; es sind Angaben insbesondere zur Funktion des Wirtschaftsguts sowie zu den voraussichtlichen Anschaffungs- oder Herstellungskosten erforderlich.

Fundstelle(n):
ZAAAD-22587

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